SV Dr. Schott
Sachverständiger für Anthropologische Vergleichsgutachten
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Stellungnahme

zu Medienberichten im Fall Stellwag

 

Falsch ist:

Richtig ist:

Herr Stellwag saß 8 Jahre unschuldig wegen Bankraub im Gefängnis.

Herr Stellwag wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Untreue zu einer Einzelstrafe von 3 Jahren verurteilt, die nicht aufgehoben wurde. Ferner saß er 5 Jahre unschuldig wegen Bankraubes im Gefängnis.

Der Sachverständige identifizierte Herrn Stellwag eindeutig als Täter.

 

Im abschließenden Gutachtenergebnis wurde das Prädikat “mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ vergeben, was nicht die letzte Sicherheit bedeutet.

Der Sachverständige hat Herrn Stellwag zu 8 Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil in einem Prozess wird von einem oder mehreren Richter/n bestimmt und nicht von einem Sachverständigen. Nur der/die Richter sind in der Lage, alle Fakten und Indizien sowie auch Zeugenaussagen zu beurteilen und dann erst eine Entscheidung zu fällen.

Herr Stellwag behauptet, der Sachverständige habe während der Gerichtsverhandlung zu ihm gesagt: “...geben Sie es doch zu, Sie sind der Täter“.

 

Ein derartiger Ausspruch wurde vom Sachverständigen während der damaligen Hauptverhandlung nie ausgesprochen. Keiner der Beteiligten (Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger von Herrn Stellwag) können sich an eine solche Aussage erinnern.

... dass der Sachverständige in der Sendung "Wetten dass" bei einer "Ohr-Wette" mitgewirkt hat. 

... dass der Sachverständige niemals in einer öffentlichen "Wetten dass"-Sendung aufgetreten ist oder in sonst irgendeiner Art und Weise mitgewirkt hat.