Stellungnahme
zu Medienberichten im Fall Stellwag
Falsch ist: |
Richtig ist: |
Herr Stellwag saß 8 Jahre unschuldig wegen Bankraub im Gefängnis. |
Herr Stellwag wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Untreue zu einer Einzelstrafe von 3 Jahren verurteilt, die nicht aufgehoben wurde. Ferner saß er 5 Jahre unschuldig wegen Bankraubes im Gefängnis. |
Der Sachverständige identifizierte Herrn Stellwag eindeutig als Täter.
|
Im abschließenden Gutachtenergebnis wurde das Prädikat “mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ vergeben, was nicht die letzte Sicherheit bedeutet. |
Der Sachverständige hat Herrn Stellwag zu 8 Jahren Haft verurteilt. |
Das Urteil in einem Prozess wird von einem oder mehreren Richter/n bestimmt und nicht von einem Sachverständigen. Nur der/die Richter sind in der Lage, alle Fakten und Indizien sowie auch Zeugenaussagen zu beurteilen und dann erst eine Entscheidung zu fällen. |
Herr Stellwag behauptet, der Sachverständige habe während der Gerichtsverhandlung zu ihm gesagt: “...geben Sie es doch zu, Sie sind der Täter“.
|
Ein derartiger Ausspruch wurde vom Sachverständigen während der damaligen Hauptverhandlung nie ausgesprochen. Keiner der Beteiligten (Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger von Herrn Stellwag) können sich an eine solche Aussage erinnern. |
... dass der Sachverständige in der Sendung "Wetten dass" bei einer "Ohr-Wette" mitgewirkt hat. |
... dass der Sachverständige niemals in einer öffentlichen "Wetten dass"-Sendung aufgetreten ist oder in sonst irgendeiner Art und Weise mitgewirkt hat. |