SV Dr. Schott
Sachverständiger für Anthropologische Vergleichsgutachten
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Methodik

Erstellung von Identitätsgutachten

Das Vergleichsgutachten basiert auf der Merkmalsvielfalt des menschlichen Körpers, da gerade die Variabilität einzelner Formprägungen an einer Person als individuell und in ihrer Kombination einmalig bezeichnet werden können. Auch wenn beim Identitätsgutachten nach dem Ausschlussprinzip nach Merkmalsabweichungen gesucht wird, liegt der entscheidende Unterschied eines solchen Vergleichsgutachtens zu den seit mehr als 50 Jahren von Anthropologen erstatteten Vaterschaftsgutachten darin, dass die diagnostisch bedeutsamen Merkmalsprägungen, soweit es den Nachweis der Identität angeht, nicht nur im Hinblick auf ihre Ähnlichkeit, sondern hinsichtlich ihrer Identität - also Merkmalsgleichheit - untersucht werden. Demnach besitzt das Identitätsgutachten auch eine wesentlich höhere Beweiskraft als ein Vaterschaftsgutachten.

Hinsichtlich der angewandten wissenschaftlichen Methodik sei kurz erläutert, dass es sich hierbei um eine polysymtomatische Ähnlichkeitsanalyse handelt, bei der die vergleichende Detailanalyse im Zusammenhang mit der forensischen Sachverhaltsforschung steht und nach dem Ausschlussprinzip Merkmalsabweichungen gesucht werden.

Bei einigen Gutachtern wird fälschlicherweise eine pauschale Anmerkung getroffen, dass Richtlinien einer bestimmten Arbeitsgruppe für alle Identitätsgutachter bindend seien. Dies trifft nicht zu! Die von einer Arbeitsgruppe intern aufgestellten Richtlinien gelten naturgemäß nur für die der AG angehörenden Mitglieder und haben keine allgemeine bindende Gültigkeit. In diesem Zusammenhang darf in aller Kürze darauf hingewiesen werden, dass die gutachterliche Arbeit im Rahmen von Identitätsprüfungen (anthropologische Vergleichsgutachten) schon seit Beginn an (sechziger Jahre) nach anthropologischen erbbiologischen und mithin allgemeingültigen anerkannten Grundlagen erstattet wird und somit nicht erst Ende der neunziger Jahre neu aufgestellt wurden.

Nachweis / Ausschluss

Als Grundlagenmaterial stehen für die Erstattung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens Fotografien oder Videoaufzeichnungen zur Verfügung, wobei deren Qualität eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Verwertbarkeit spielt. In diesem Zusammenhang hat es sich immer wieder gezeigt, dass das Qualitätsmaß aus gutachterlicher Sicht ein anderes darstellt, als die Qualitätsangabe eines Laien. Aus diesem Grund sollten bereits bei der Materialsichtung - vor Beginn der Erstellung eines Vergleichsgutachtens - alle verfügbaren Fotografien zwecks Auswahl und Bewertung zur Verfügung gestellt werden.

Gutachten zur Entlastung einer Straftat

In der gutachterlichen Praxis zeigt es sich immer wieder, dass sich der Tatverdacht zu Unrecht gegen eine Person richtet. So konnte bereits in vielen Fällen die Unschuld und mithin eine beweiskräftige Entlastung mit Hilfe eines anthropologischen Vergleichsgutachtens festgestellt werden.