Methodik
Erstellung von Identitätsgutachten
Das
Vergleichsgutachten basiert auf der Merkmalsvielfalt des
menschlichen Körpers, da gerade die Variabilität einzelner
Formprägungen an einer Person als individuell und in ihrer
Kombination einmalig bezeichnet werden können. Auch wenn beim
Identitätsgutachten nach dem Ausschlussprinzip nach
Merkmalsabweichungen gesucht wird, liegt der entscheidende
Unterschied eines solchen Vergleichsgutachtens zu den seit mehr als
50 Jahren von Anthropologen erstatteten Vaterschaftsgutachten darin,
dass die diagnostisch bedeutsamen Merkmalsprägungen, soweit es den
Nachweis der Identität angeht, nicht nur im Hinblick auf ihre
Ähnlichkeit, sondern hinsichtlich ihrer Identität - also
Merkmalsgleichheit - untersucht werden. Demnach besitzt das
Identitätsgutachten auch eine wesentlich höhere Beweiskraft als ein
Vaterschaftsgutachten.
Hinsichtlich der angewandten wissenschaftlichen Methodik
sei kurz erläutert, dass es sich hierbei um eine polysymtomatische
Ähnlichkeitsanalyse handelt, bei der die vergleichende Detailanalyse
im Zusammenhang mit der forensischen Sachverhaltsforschung steht und
nach dem Ausschlussprinzip Merkmalsabweichungen gesucht werden.
Bei einigen Gutachtern wird fälschlicherweise eine pauschale
Anmerkung getroffen, dass Richtlinien einer bestimmten Arbeitsgruppe
für alle Identitätsgutachter bindend seien. Dies trifft nicht zu!
Die von einer Arbeitsgruppe intern aufgestellten Richtlinien gelten
naturgemäß nur für die der AG angehörenden Mitglieder und haben
keine allgemeine bindende Gültigkeit. In diesem Zusammenhang darf in
aller Kürze darauf hingewiesen werden, dass die gutachterliche
Arbeit im Rahmen von Identitätsprüfungen (anthropologische
Vergleichsgutachten) schon seit Beginn an (sechziger Jahre) nach
anthropologischen erbbiologischen und mithin allgemeingültigen
anerkannten Grundlagen erstattet wird und somit nicht erst Ende der
neunziger Jahre neu aufgestellt wurden.
Nachweis / Ausschluss
Als
Grundlagenmaterial stehen für die Erstattung eines anthropologischen
Vergleichsgutachtens Fotografien oder Videoaufzeichnungen zur
Verfügung, wobei deren Qualität eine entscheidende Rolle
hinsichtlich der Verwertbarkeit spielt. In diesem Zusammenhang hat
es sich immer wieder gezeigt, dass das Qualitätsmaß aus
gutachterlicher Sicht ein anderes darstellt, als die Qualitätsangabe
eines Laien. Aus diesem Grund sollten bereits bei der
Materialsichtung - vor Beginn der Erstellung eines
Vergleichsgutachtens - alle verfügbaren Fotografien zwecks Auswahl
und Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
Gutachten zur
Entlastung einer Straftat
In der gutachterlichen Praxis zeigt es sich immer wieder, dass
sich der Tatverdacht zu Unrecht gegen eine Person richtet. So konnte
bereits in vielen Fällen die Unschuld und mithin eine beweiskräftige
Entlastung mit Hilfe eines anthropologischen Vergleichsgutachtens
festgestellt werden.