SV Dr. Schott
Sachverständiger für Anthropologische Vergleichsgutachten
Telefon 06184 63036 / Email info(ät)sv-dr-schott.de

Zur Person

Dr. phil. nat. Cornelius Schott
Humanbiologe und Fachanthropologe
Sachverständiger für anthropologische Vergleichsgutachten seit 1988
  • Studium der Biologie mit Schwerpunkt der Anthropologie
    an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

  • Praktische Spezialausbildung zur Identitätsbegutachtung sowie der erbbiologischen Vaterschaftsbegutachtung bei Dr. G. Lange
    am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität Frankfurt am Main

  • Zusätzlich spezifische Anatomieausbildung (Medizin Frankfurt am Main)

  • Promotion in der Anthropologie in Frankfurt am Main

  • Dozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 1988
    am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität Frankfurt am Main

  • Betreuung von Examens- und Diplomarbeiten sowie Promotion
    am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität Frankfurt am Main

  • Gründungsmitglied des IFI (Institut für Identitätsforschung)

  • Vorträge an Landeskriminal- und Polizeischulen bundesweit, in Österreich und in der Schweiz zum Thema der Identitäts-Gutachten

Ausbildung

Voraussetzungen und Grundlagen zur Ausbildung von anthropologischen Sachverständigen

Aufgrund des Umstandes, dass insbesondere in den vergangenen fünf bis zehn Jahren auch fachfremde Personen anthropologische Vergleichsgutachten erstatten, soll an dieser Stelle ausdrücklich auf die Ausbildungsgrundlagen eines Sachverständigen hingewiesen werden, die als Grundvoraussetzung für die Erstellung von anthropologischen Identitätsgutachten zwingend eingehalten werden müssen. Zu anfangs ist deshalb darauf hinzuweisen, dass ein Sachverständiger für die Erstellung von Identitätsgutachten grundsätzlich ein Studium der Anthropologie (Biologie) absolviert haben muss und nicht nur das der Medizin, wie mitunter fälschlicherweise angenommen wird. Eine Ausnahme bilden die amtlichen Kriminalisten (beispielsweise BKA) insofern, als diese ausschließlich auf dem Gebiet der Identitätsbegutachtung arbeiten und eine langjährige Ausbildungsgrundlage im Hinblick auf die spezifische Thematik der Anthropologie über die menschliche Gestalt aufweisen können. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass eine vergleichsweise kurze Ausbildungszeit, wie es beispielsweise in Form eines ein- bis zweiwöchigen Lehrganges oder durch mehrwöchige Begleitung eines Gutachters erfolgen könnte, keine Befähigung zum anthropologischen Sachverständigen bedeutet. Vielmehr muss eine mehrjährige Befassung des Identitätsgutachters unter Anleitung eines Mentors erfolgen, der ständig und hauptberuflich mit der vergleichenden Merkmalsanalyse beschäftigt ist, wodurch dann erst die notwendigen Grundlagen für ein selbständiges Arbeiten als Sachverständiger erlangt werden kann. Die darüber hinaus bei den fachspezifisch ausgebildeten anthropologischen Sachverständigen vorhandene Erfahrung auf dem Gebiet der erbbiologischen Abstammungsprüfung muss auch den Identitätsgutachtern bekannt sein, so dass keinerlei Wissenslücken bei der Bewertung von Identitätsfragen aufkommen. Dazu gehören auch insbesondere die Kenntnis über die bisher übermittelten Häufigkeitsverteilungen (Empirische Reihenuntersuchung) von Merkmalsprägungen des Gesichtes, der Ohren, der Hände und der Körpergröße, ohne die eine Gutachtenerstattung gar nicht möglich wäre. An dieser Stelle sei auch noch der Hinweis gestattet, dass es auf dem Gebiet der anthropologischen Sachverständigen keine so genannten „Akkreditierungen von Gutachtern“ oder gar „zugelassenen Gutachtern“ gibt. Hierbei werden immer nur seitens des Gerichtes die Sachverständigen bestellt und beauftragt, ein Vergleichsgutachten zu erstatten. Abschließend ist noch anzumerken, dass die genannten Institutionen (Gerichte etc.) für die Gewährleistung einer objektiven und fachgerechten Gutachtenerstattung prüfen sollten, ob die vorgenannten Voraussetzungen eines Gutachters zugrunde liegen und diese ggf. belegen lassen.