Zur Person
|
Dr. phil. nat.
Cornelius Schott
Humanbiologe und Fachanthropologe
Sachverständiger für anthropologische Vergleichsgutachten
seit 1988 |
-
Praktische Spezialausbildung zur Identitätsbegutachtung sowie
der erbbiologischen Vaterschaftsbegutachtung bei Dr. G. Lange
am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität
Frankfurt am Main
-
Zusätzlich spezifische
Anatomieausbildung (Medizin Frankfurt am Main)
-
Promotion in der Anthropologie in
Frankfurt am Main
-
Dozent
und wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 1988
am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität
Frankfurt am Main
-
Betreuung von Examens- und Diplomarbeiten sowie Promotion
am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität
Frankfurt am Main
-
Gründungsmitglied des IFI (Institut
für Identitätsforschung)
-
Vorträge an Landeskriminal- und
Polizeischulen bundesweit, in Österreich und in der Schweiz zum Thema der
Identitäts-Gutachten
Ausbildung
Voraussetzungen und
Grundlagen zur Ausbildung von anthropologischen Sachverständigen
Aufgrund des Umstandes, dass insbesondere
in den vergangenen fünf bis zehn Jahren auch fachfremde Personen
anthropologische Vergleichsgutachten erstatten, soll an dieser
Stelle ausdrücklich auf die Ausbildungsgrundlagen eines
Sachverständigen hingewiesen werden, die als Grundvoraussetzung für
die Erstellung von anthropologischen Identitätsgutachten zwingend
eingehalten werden müssen.
Zu anfangs ist deshalb darauf
hinzuweisen, dass ein Sachverständiger für die Erstellung von
Identitätsgutachten grundsätzlich ein Studium der Anthropologie
(Biologie) absolviert haben muss und nicht nur das der Medizin, wie
mitunter fälschlicherweise angenommen wird. Eine Ausnahme bilden die
amtlichen Kriminalisten (beispielsweise BKA) insofern, als diese
ausschließlich auf dem Gebiet der Identitätsbegutachtung arbeiten
und eine langjährige Ausbildungsgrundlage im Hinblick auf die
spezifische Thematik der Anthropologie über die menschliche Gestalt
aufweisen können. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf
hinzuweisen, dass eine vergleichsweise kurze Ausbildungszeit, wie es
beispielsweise in Form eines ein- bis zweiwöchigen Lehrganges oder
durch mehrwöchige Begleitung eines Gutachters erfolgen könnte, keine
Befähigung zum anthropologischen Sachverständigen bedeutet. Vielmehr
muss eine mehrjährige Befassung des Identitätsgutachters unter
Anleitung eines Mentors erfolgen, der ständig und hauptberuflich mit
der vergleichenden Merkmalsanalyse beschäftigt ist, wodurch dann
erst die notwendigen Grundlagen für ein selbständiges Arbeiten als
Sachverständiger erlangt werden kann. Die darüber hinaus bei den
fachspezifisch ausgebildeten anthropologischen Sachverständigen
vorhandene Erfahrung auf dem Gebiet der erbbiologischen
Abstammungsprüfung muss auch den Identitätsgutachtern bekannt sein,
so dass keinerlei Wissenslücken bei der Bewertung von
Identitätsfragen aufkommen. Dazu gehören auch insbesondere die
Kenntnis über die bisher übermittelten Häufigkeitsverteilungen
(Empirische Reihenuntersuchung) von Merkmalsprägungen des Gesichtes,
der Ohren, der Hände und der Körpergröße, ohne die eine
Gutachtenerstattung gar nicht möglich wäre. An dieser Stelle sei
auch noch der Hinweis gestattet, dass es auf dem Gebiet der
anthropologischen Sachverständigen keine so genannten
„Akkreditierungen von Gutachtern“ oder gar „zugelassenen Gutachtern“
gibt. Hierbei werden immer nur seitens des Gerichtes die
Sachverständigen bestellt und beauftragt, ein Vergleichsgutachten zu
erstatten. Abschließend ist noch anzumerken, dass die genannten
Institutionen (Gerichte etc.) für die Gewährleistung einer
objektiven und fachgerechten Gutachtenerstattung prüfen sollten, ob
die vorgenannten Voraussetzungen eines Gutachters zugrunde liegen
und diese ggf. belegen lassen.