Tätigkeitsfelder
Gutachten für Gerichte
Geschwindkeitsüberschreitungen / Abstandsmessungen /
Rotlichtverstöße
Die
grundsätzliche methodische Vorgehensweise hinsichtlich der
Erstattung eines Identitätsgutachtens bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie
PKW-Abstandsmessungen unterteilt sich in zwei Phasen.
Phase 1:
Nach dem Erhalt der betreffenden Akte inkl. der Radarfotos werden
zunächst allein anhand der in den Akten befindlichen Radarfotos oder
neu angefertigter Hochglanzfotos alle
diagnostisch bedeutsamen Merkmale des Fahrers erfasst, um eine
detaillierte Beschreibung der Formprägungen der erkennbaren
Gesichtsmerkmale zu erlangen. Mit diesen umfangreichen
vorbereitenden Tätigkeiten ist die erste Phase der Begutachtung
abgeschlossen.
Phase 2:
Für die Erstattung des Identitätsgutachtens wird zu einem
vereinbarten Hauptverhandlungstermin der Betroffene geladen, um im
direkten Vergleich (persönliche Inaugenscheinnahme) zu den bereits ausschließlich anhand der
Fotografien erfassten Merkmalen Abweichungen bzw. Gleichheiten von
Formprägungen zu denjenigen des Fahrers festzustellen (hier wird die
Vergleichsperson / der Betroffene direkt mit der Fahrerperson
verglichen; Nicht-Anthropologen fertigen sich ein Foto zum Vergleich
an). Das
Vergleichsgutachten wird dann, nach einer Überprüfungsphase, während
der Verhandlung mündlich erstattet und dabei alle Merkmalsprägungen,
die Grundlage für des Gutachtenergebnis darstellen, vorgetragen.
Sollte zusätzlich nach erfolgtem Hauptverhandlungstermin noch ein
schriftliches Gutachten abgefasst werden, wird dies im Nachgang
eingereicht.
Für den Fall, bei dem ein Betroffener bzw. ein
Verteidiger vor einer Hauptverhandlung ein schriftliches
Vergleichsgutachten erstellen lassen will, kann dies durch einen
Termin zur Inaugenscheinnahme (Fotoerstellung) auf einer
Polizeidienststelle (dieser Ort wird lediglich als Anlaufstelle
ausgewählt) erfolgen. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus,
dass ein Betroffener diesen Termin auf seinen Wunsch hin wahrnimmt
und mitwirkt.
Eine
Unterscheidung von eineiigen Zwillingen im Vergleich zu einem Fahrer
auf einem Überwachungsfoto ist ebenfalls möglich. Für den
Identitätsvergleich müssen jedoch beide Personen zur Verfügung
stehen.
Bank-/Tankstellenraub und Geldautomatenbetrug
Im Rahmen von Raubdelikten / Geldautomatenbetrug werden von
einer tatverdächtigen Person Vergleichsaufnahmen genau so erstellt,
wie die von der Raumüberwachungskamera aufgenommenen Lichtbilder den
Täter zeigen, d.h. mit exakt dem gleichen Blickwinkel. Dazu ist es
nicht notwendig, eine Tatrekonstruktion in der betroffenen Bank
selbst durchzuführen, da die langjährigen Erfahrungen gezeigt haben,
dass diese nachträglich erstellten Lichtbilder sich für einen
Merkmalsvergleich als wenig geeignet erweisen. Deshalb ist es
ausreichend, die vergleichenden Fotografien in der Fotoabteilung
eines jeweiligen Polizeipräsidiums oder in der JVA anzufertigen.